Reglemente grosse & kleine Vereinsmeisterschaft

Zuletzt geändert von markussuter am 02.04.2024


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Grosse Jahresmeisterschaft und kleine Jahresmeisterschaft

Beide Jahresmeisterschaft werden in einer Kategorie geschossen:
Umgerechnet wird wie folgt:
• Stagw = 100 % des Resultates
• Stgw 57 = 102.04 % des Resultates
• Kar = 102.04 % des Resultates
• Stgw 90 = 104.17 % des Resultates

Bei Schiessanlässen / Stichen auf die Scheibe A 100 wird mit dem halben Faktor gerechnet:
• Stgw 57 = 101.02 % des Resultates
• Kar = 101.02 % des Resultates
• Stgw 90 = 102.08 % des Resultates

Ergibt die Umrechnung eine Punktzahl, die über dem Maximalresultat liegt, kommt höchstens das Maximalresultat in die Wertung. (Beispiel: 99 P mit dem Stgw57/03; 99 P x 1.0204 = 101.0196 P, in die Wertung kommt 100.00 P.)

Die Resultate des obligatorischen Bundesprogrammes und des Feldschiessens zählen nicht zu den Jahresmeisterschaften. Um klassiert zu werden, muss das Feldschiessen jedoch geschossen werden.
Im Übrigen gelten die SSV-Vorschriften und die Schiessverordnung VBS.

Wird ein Schiessen der Jahresmeisterschaften aus witterungsbedingten Gründen vom Organisator während längerer Zeit unterbrochen, so wird dieses Schiessen für alle aus der Jahresmeisterschaft gestrichen. Der Unterbruch muss aber mindestens 30% der zur Verfügung stehenden Schiesszeit ausmachen.

Grosse Jahresmeisterschaft

Die grosse Jahresmeisterschaft besteht aus 14 oder mehr Schiessanlässen. Grundsätzlich bestimmt der Vorstand die Schiessanlässe. 12 Resultate zählen zur grossen Jahresmeisterschaft, die restlichen Resultate und nicht geschossene Schiessen sind Streichresultate.
Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Alter.
Der Erste erhält den Wanderpreis und eine Goldmedaille.
Der Zweite erhält eine Silbermedaille.
Der Dritte erhält eine Bronzemedaille.
Wer in der grossen Jahresmeisterschaft rangiert ist, erhält eine VPK im Wert von CHF 30.00. Wer 9 Schiessanlässe geschossen hat, erhält eine VPK im Wert von CHF 15.–.

Kleine Jahresmeisterschaft

Die kleine Jahresmeisterschaft besteht aus 6 Schiessen in der näheren Umgebung
• Schützenbundschiessen
• Freundschaftsschiessen mit SG Morschach und SG Sisikon
• Seeverbandsschiessen
• Muotaschiessen in Ibach
• Muotaschiessen in Muotathal
• Muotaschiessen oder ein gleichwertiger Schiessanlass (z.B. Burg-Schwanau-Schiessen)
• Ein Muotaschiessen (gleichwertiger Schiessanlass) kann gestrichen werden.

Der Sieger erhält, sofern er das Diplom besitzt, ein Gobelet oder CHF 100.00 in Kranzkarten. Bei Gleichheit entscheidet die bessere Klassierung im Gabenstich am Ausschiessen. Wer in der kleinen Jahresmeisterschaft rangiert ist, erhält eine Kranzkarte im Wert von CHF 10.00.

Diplom

Der Schütze mit der höchsten Punktzahl in der kleinen Jahresmeisterschaft erhält das Diplom, sofern er es noch nicht besitzt. Bei Punktgleichheit entscheidet der Gabenstich des Ausschiessens des betreffenden Jahres.
Neue Aktiv-A-Mitglieder erhalten das Diplom frühestens im zweiten Jahr. Sie müssen im vorangegangenen Jahr die kleine Jahresmeisterschaft fertig geschossen haben.

Schlussbestimmung

Dieses Reglement wurde an der Generalversammlung vom 8. März 2024 beschlossen.

Brunnen, 8. März 2024
Der Präsident: Karl Schelbert
Die Protokollführerin: Sandra Bürgler